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Bürgschaftsdarlehen

Informationen zu Kleinbürgschaften

Finanzplan | Kreditgeber

Auswahl des Kreditgebers:

Wir als Gründungsinitiative sind bestrebt, den optimalsten Weg hinsichtlich Projektsicherstellung, der Vermeidung finanzieller Risiken und geringer Belastung der Schulgemeinschaft zu finden. Da es bei unserem Vorhaben um die Finanzierung eines sozialen Projektes handelt, sind die Möglichkeiten bedingt durch Sicherheitsleistungen und Attraktivität der Konditionen (z.B. Zins, Sicherheiten) eingeschränkt. Deshalb haben wir als Kooperationspartner die GLS Bank (http://www.gls.de) ausgewählt, welche sich u.a. auf die Finanzierung von Sozialprojekten spezialisiert:

„Die GLS Bank ist die erste sozial-ökologische Universalbank der Welt. Mit uns investieren Sie in menschliche Bedürfnisse, bewahren und entwickeln die natürlichen Lebensgrundlagen und erzielen eine angemessene ökonomische Rendite sowie Entwicklungschancen für die Zukunft – ein dreifacher Gewinn“. (Quelle: GLS-Bank)

Die GLS-Bank erwartet von dem Kreditnehmer und dessen Mitglieder eine Bekundung des Willens zum gemeinsamen Vorhaben, welches sie u. a. an der Bürgschaftsbereitschaft misst.

Grundsätzliches zu Bürgschaften als eine Art der Kreditsicherung

Die Bürgschaft – Begriffsbestimmung:

„Einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Hauptschuldners einzustehen.“1

Die Bürgschaft – Erläuterung:

„Die Bürgschaft hat in der Praxis als Kreditsicherheit einen hohen Stellenwert … Bei der Bürgschaft handelt es sich um eine Personalsicherheit, mit der ein Begünstigter (Anm.: hier die Bank) einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Bürgen erhält. …“1

Die Bürgschaft – Formerfordernis:

„Die Bürgschaftserklärung ist nach (§ 766 BGB) schriftlich zu erteilen.“ 1

Die Bürgschaft – Umfang der Bürgschaftsschuld

„Der Bestand und der Umfang einer Bürgschaft sind von der besicherten Hauptschuld unmittelbar abhängig (§ 767 BGB), d.h. wenn die zu besichernde Forderung nicht (mehr) besteht, braucht der Bürge nicht zu haften.“ 1

„Grundsätzlich kann ein Bürge die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange nicht der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner erfolglos versucht hat (§ 768 BGB). … Kreditinstitute schließen dieses Recht der Einrede der Vorausklage regelmäßig in den Bürgschaftsverträgen aus. Damit übernimmt der Bürge eine selbstschuldnerische Bürgschaft (§ 773 BGB), aus der er sofort in Anspruch genommen werden kann, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.“ 1

Besondere Bürgschaftsarten

“Höchstbetragsbürgschaft: Im Bürgschaftsvertrag begrenzt der Bürge seine Haftung auf einen maximalen Betrag.”1


1Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/1057/buergschaft-v9.html


Details zur Bürgschaftserklärung der GLS Bank

Grundsätzlich kann jede Einzelperson mit einem Maximalbetrag von jeweils € 3.000,– bürgen. Es kann direkt das Bürgschaftsformular ausgefüllt und damit unser Vorhaben unterstützt werden. Da es um eine Bürgschaft geht, muss der Bürgschaftsbetrag nicht als Barvermögen vorhanden sein. Es ist auch keine Zahlung oder eine andere Bereitstellung des Betrages erforderlich. Nur im Falle eines notleidenden Kredites würde die Bank die Bürgschaften in Anspruch nehmen können. Die Bürgschaftserklärung erfolgt “selbstschuldnerisch”, d.h. auf Anfechtbarkeit durch den Bürgen wird verzichtet! Die GLS - Bank verzichtet bei diesen Kleinbürgschaften auf Selbstauskunft und Bonitätsnachweis; im Umkehrschluss ist diese Bürgschaft nicht bonitätsrelevant (z.B. kein Eintrag in Kreditdateien wie Schufa usw.).

Antworten auf wichtige Fragen

Sofern erfolgt, was wird mit der bereits in der Gründungsphase abgegebenen Bereitschaftserklärung?
Sobald die Schule genehmigt ist, wird die bereits abgegebene in eine tatsächliche Bürgschaft auf einem entsprechenden Vordruck der GLS Bank umgewandelt. Das Vordruckformular übermitteln wir zum gegebenen Zeitpunkt.
Sind die Bürgschaftserklärungen einem festen Kredit-Vertrag zugeordnet?
Ja, die Bürgschaftserklärungen werden genau einem Darlehen zugeordnet. Die Darlehensnummer und der Darlehensnehmer (Schulverein) sind im Formular zur Bürgschaftserklärung eingedruckt.
Wie wird künftig mit den Bürgschaften verfahren? Wie lange gilt die Bürgschaft?
Die Regeln der GLS Bank sehen vor, dass die Bürgschaft bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredits gilt. Dies gilt ggf. unabhängig von einem Schulbesuch.
Was wird mit den zu verbürgenden Krediten finanziert?
Neben der Finanzierung der Gründung (Genehmigungen, anfallende Renovierungen, Erstausstattung, etc.) wird auch die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs in der Überbrückungszeit bis zur staatlichen Bezuschussung finanziert. Für weitere Investitionen in der Zukunft werden u. U. weitere Mittel benötigt. Für diese Fälle werden gesonderte Kreditverträge, abgeschlossen. Grundsätzlich wird jedoch zunächst versucht, Stiftungs- oder Spendengelder zu generieren.
Wer kann eine Bürgschaft übernehmen?
Jeder, der unsere Vision und damit die Schulgründung bzw. den Schulbetrieb und die damit verbundenen Angebote unterstützen möchte, kann Bürge werden. Wir setzen hier auf ein möglichst großes Netzwerk an Bildungspionieren.
Im Fall eines Kreditausfalls – in welcher Reihenfolge werden die Bürgen in die Pflicht genommen?
Das bestimmt im Falle des Eintretens das Kreditinstitut. Bei der GLS Bank ist die Verwertung der Bürgschaft jedoch die letzte aller möglichen Optionen.
Wie wird der Kredit bedient (monatliche Abzahlung oder einmalige Rückzahlung)? Welche Laufzeit wurde vereinbart?
Die Tilgung beginnt erst mit dem Eintreten der staatlichen Bezuschussung im 4. Schuljahr. Die Laufzeit beträgt insgesamt 8 Jahre inkl. der tilgungsfreien Jahre. Es wird voraussichtlich eine monatliche Bedienung des Kredites vereinbart. Sondertilgungen sind jedoch jederzeit möglich.
Werden mit sinkender Kreditsumme auch die Bürgen schrittweise aus der Haftung entlassen?
Nein, es ist beabsichtigter Wille der Bank, dass alle Bürgen solidarisch für das Vorhaben einstehen. Daher endet die Bürgschaft für alle Bürgen mit dem Zeitpunkt der vollständigen Rückzahlung.
Was sind die möglichen Risiken, die mit der Bürgschaft verbunden sind?
Das höchste Risiko wäre die Schließung der Freien Aktiven Schule Teck. Finanziell betrachtet ist es das Risiko des Erbringens der Bürgschaftsleistung i. H. v. max. € 3.000,00 ,–. Dies wäre sicherlich auch in individuell festlegbaren Raten möglich.

Gegenstand der Bürgschaft

Der Bürgschaftsgeber wird für das o.g. Projekt eine Bürgschaft bei der GLS Bank in Höhe von 500 - 3000 Euro eingehen und damit für den Kredit zur Finanzierung der Schule bürgen.

Da die Höhe der Finanzierung abhängig z.B. von der Anzahl der Schüler ist, kann der eigentliche Kreditvertrag und damit die offizielle Bürgschaft erst kurzfristig geschlossen werden. Der Verein für freie Bildung e.V. wählt daher die Möglichkeit dieser Erklärung um eine möglichst hohe Sicherheit für die Planung der Finanzierung der Schule zu bekommen.

Zeitplan

Die Gründung der Schule ist für das Schuljahr 21/22 geplant, je nach Stand der Genehmigung und dem Anmeldestand von Schülern, kann sich dieser Termin jedoch verschieben. Die Bereitschaftserklärung gilt von daher bis Dezember 2023. Sollte bis dahin kein Kredit zu Stande gekommen sein, erlischt die Bereitschaftserklärung.

Auskunftspflicht

Die Parteien verpflichten sich, der jeweils anderen Partei alle Informationen zugänglich zu machen, die für diese in Bezug auf den Vertragsschluss erkennbar von Bedeutung sind sowie die jeweils andere Partei über Änderungen dieser Umstände unverzüglich aufzuklären.

Laufzeit

Diese Bereitschaftserklärung tritt mit ihrer Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Sie tritt an dem Tag außer Kraft, an dem der Bürgschaftsgeber eine Bürgschaft für den Verein für freie Bildung e.V. bei der Bank unterschrieben hat. Sollte es bis 31.12.2023 zu keinem Abschluss eines Kreditvertrages gekommen sein, tritt die Bereitschaftserklärung ebenfalls außer Kraft, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Verlängerung der Laufzeit.


GLS Bank: www.gls.de


Download Bürgschaftserklärung